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BSG, 09.10.1986 - 4b RV 17/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Einkommensanrechnung auf Berufsschadensausgleich - Zuschüsse des Arbeitgebers zum Arbeitslosengeldversorgungsrecht - Abfindungen nach dem KSchG
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vollendung des 59. Lebensjahres - Vorgezogenes Altersruhegeld - Sicherung des entgangenen Arbeitsentgeltes - Berufsschadensausgleich
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 15.08.1984 - S 7 V 225/83
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1985 - L 6 V 157/84
- BSG, 09.10.1986 - 4b RV 17/85
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.10.1974 - 9 RV 64/74
Ermessensentscheidung - Begründung - Umfang - Zugrunde liegende Tatsachen - …
Auszug aus BSG, 09.10.1986 - 4b RV 17/85
Der versorgungsrechtliche Einkommensbegriff erfaßt grundsätzlich alle Einkünfte von wirtschaftlichem Wert, unabhängig davon, ob sie zu den Einnahmen iS des EStG rechnen bzw der Steuerpflicht unterliegen (vgl BSG vom 17.10.1974 9 RV 64/74 = BSGE 38, 168, 171 = SozR 3100 § 89 Nr. 1).
- LSG Sachsen, 04.02.2009 - L 1 KR 132/07
Heranziehung des von einem Arbeitgeber gezahlten Überbrückungsgeldes zur …
Der Rückgriff auf § 117 AFG erscheine dabei sachgerechter als die im Versorgungsrecht geltende Bestimmung über die Nichtanrechnung von Abfindungen nach den §§ 9, 10 des Kündigungsschutzgesetzes bei der Feststellung der Ausgleichsrente (§ 2 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes [BSG, Urteil vom 29.01.1974 - 9 RV 620/72 - BSGE 37, 93 und Urteil des BSG vom 09.10.1986 - 4b RV 17/85 - SozR 3660 § 2 Nr. 4]). - BSG, 28.04.1987 - 12 RK 50/85
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Abfindung - Arbeitslosengeld - Ruhen …
Sie erscheint für den vorliegenden Zusammenhang auch sachgerechter als die im Versorgungsrecht geltende Bestimmung über die Nichtanrechnung von Abfindungen nach den §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes bei Feststellung der Ausgleichsrente (§ 2 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes und dazu BSGE 37, 93 und Urteil des BSG vom 9. Oktober 1986, 4b RV 17/85). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2006 - L 13 V 7/04 26
Streit um die Gewährung von Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich nach dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2006 - L 13 V 7/04
Anrechnung einer Abfindung auf Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich
Dieser Wertung steht die von dem Kläger zitierte Entscheidung des BSG vom 9. Oktober 1986 (4b RV 17/85= SozR 3660 § 2 Nr. 4) nicht entgegen, weil auch in dieser Entscheidung zwischen "Abfindungen nach §§ 9,10 KSchG oder vergleichbaren Leistungen des Arbeitgebers nach §§ 112-113 Betriebsverfassungsgesetz" und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unterschieden wird. - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 V 12/04 Es soll nur das ersetzt werden, was der Beschädigte nicht selbst hätte verdienen können (vgl. BSG SozR 3660 § 2 Nr. 4 mwN).